Sind Sie interessiert Tagespflegemutter oder Tagespflegevater zu werden? Möchten Sie sich zur qualifizierten Tagespflegeperson ausbilden lassen? Dann wenden Sie sich einfach direkt an uns, Ihr zuständiges Jugendamt. Wir beraten Sie gerne!
Grundsätzlich gilt:
Eine Person, die ein Kind mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate betreut, bedarf einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt. Diese wird erteilt, sofern die Person als Tagespflegemutter oder als Tagespflegevater geeignet ist und gewisse Voraussetzungen vorliegen.