Die Tagespflege ist die familienähnlichste Form der Kinderbetreuung. Eine qualifizierte Tagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis betreut maximal bis zu fünf Kinder gleichzeitig. Ein neues Betreuungsmodell ist die Großtagespflege (GTP). Hier können von zwei Tagespflegeeltern bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut werden. Aufgabe der Tagespflege ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren. Gesetzliche Grundlage bildet seit 01.08.2005 das Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Bundesverband für Kindertagespflege e.V.