Liebe Eltern,
im Bereich der Kindertagespflege sind wird stets um Qualitätssicherung und -entwicklung bemüht.
Folgende Papiere sollten Sie sich von der Tagespflegeperson vorlegen lassen:
- Die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die das Kreisjugendamt erteilt (nicht ausreichend ist das Ausbildungszertifikat!)
- Den Ausweis für Tagespflegepersonen, der vom Kreisjugendamt ausgestellt wird
- Auch das Logo Kindertagespflege BayKiBiG, welches vom Sozialministerium entwickelt wurde, steht für Qualität:
Desweiteren führen wir jährlich eine anonyme Elternbefragung durch. Folgende Kategorien werden aus Elternsicht bewertet:
- Allgemeine Zufriedenheit mit der Tagespflege
- Wohlbefinden des Kindes in der Tagespflegestelle
- Zufriedenheit mit dem Wohnumfeld der Tagespflegeperson
- Zufriedenheit mit der Verpflegung und Ernährung
- Zufriedenheit mit der Betreuung, Erziehung und Entwicklungsförderung
- Zufriedenheit mit dem zeitlichen Rahmen
Ergebnisse 2009: Elternbefragung - Tagespflege
Ergebnisse 2010: Elternbefragung - Tagespflege