Kindertagesstätten ist der Überbegriff für Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte sowie für Kinderhäuser. Grundlage bildet das
Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung
(AVBayKiBiG) vom 01.08.2005.
Jede Kindertagesstätte, sowie jede Großtagespflegestelle benötigt eine
pädagogische Konzeption, in der sie ihre Arbeit transparent macht. Nach Art. 19 BayKiBiG ist jede Einrichtung angehalten, diese in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.