Kinderkrippen

 
Krippe 2011

Kinderkrippen sind Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder bis zum Alter von drei Jahren betreut werden. Sie dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung und ergänzen die familiären Entwicklungs- und Lernangebote. Grundlage der pädagogischen Arbeit bildet der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).

Die staatliche Förderung von Betreuungsplätzen in Kinderkrippen erfolgt seit dem 01.08.2005 gemäß dem Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz_(BayKiBiG)
mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) nach kindbezogenen Förderkriterien.