Qualifizierte Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelt werden, müssen pro Kalenderjahr an 15 Stunden (15 UE) Fortbildung teilnehmen. Die Teilnahme daran ist in der Regel kostenlos. Das jährliche Fortbildungsprogramm wird den Tagespflegepersonen zugesandt.
Programm 2011: